Auch in Österreich gibt es mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder Fälle, wo über illegale Steuerhinterziehung berichtet wird und darüber zu welchen Strafen die Steuerhinterzieher verurteilt wurden. Traditionsgemäß versteht der Staat bei Steuerhinterziehung wenig Spaß und Strafen sind bei diesen Delikten im Vergleich zu anderen Straftaten härter. Gleichzeitig erfährt man jedoch auch immer wieder von Fällen, wo profitable Firmen und wohlhabende Einzelpersonen ihre Steuerlast mit legalen Tricks stark gesenkt, oder sogar auf Null gebracht haben. Steuervermeidern, die mit legalen Tricks gearbeitet haben, winkt dabei keine Strafe, sondern sie erfahren oft Respekt und werden von den anderen Steuerzahlern sogar beneidet.
Abgabenbetrug – hierzu zählen die Hinterziehung von Steuern, der Schmuggel, sowie die Hehlerei mit Beweismittelfälschung oder Scheinhandlungen. Hier geht es also um absichtliche Taten, die das Ziel, haben den Staat um Steuern und Abgaben zu betrügen.
Abgabenhinterziehung – dieses Delikt beschreibt die vorsätzliche Verletzung von steuerrechtlichen Verpflichtungen.
Fahrlässige Abgabenverkürzung – hier geht es um die Nichtzahlung von Steuern und Abgaben aus Nachlässigkeit. Also zum Beispiel weil man Steuerregelungen nicht kannte oder nur ungenau beachtet hat.
Finanzordnungswidrigkeiten – damit sind verspätete Steuerklärungen gemeint, verspätete Zahlungen und Verstöße gegen Meldepflichten
Bei diesen Definitionen fällt schon auf, dass die Beweisführung oft schwierig ist. Wer kann schon vor Gericht beweisen, ob eine Jahre zurückliegende Minderzahlung nun aus Fahrlässigkeit oder in betrügerischer Absicht entstanden ist. Fälle, wo Steuerzahler, Steuerberater und Finanzämter wegen geänderter Gesetze die Steuerschuld unterschiedlich berechnet und festgesetzt haben, sind an der Tagesordnung. Noch schwieriger wird es jedoch, wenn zur Steueroptimierung Geld ins Ausland transferiert wurde. Dies geschieht meistens über Firmenkonstrukte, die dann in dem Zielland selber steuerpflichtig sind und in irgendwelchen Steuerparadiesen Beträge an das dortige Finanzamt abgeführt haben. Die Staatsanwaltschaften stehen hier in der Pflicht, den Tatbestand selbst zu beweisen, dann zu beweisen das der Republik Österreich überhaupt Steuern entgangen sind und zusätzlich alle Beteiligten entsprechend anzuklagen.
Wo sind die Grenzen der legalen Steuervermeidung?
Die Grenzen zwischen illegaler Steuerhinterziehung und legaler Steuervermeidung sind nirgends klar definiert und müssen in jedem Einzelfall vor Gericht geklärt werden. Dies ist besonders wenn Firmen im Ausland genutzt wurden extrem schwierig, weil in jedem Land andere Steuergesetze gelten. Wer in Österreich mit seiner Firma profitabel ein Produkt verkauft, dafür aber hohe Lizenzgebühren an eine Firma im Ausland überweist, die ihm auch gehört, ist noch lange kein Steuerhinterzieher. Erstens kann es dafür gute Gründe geben, zweitens ist es nicht verboten Teile seines Vermögens im Ausland zu halten. Steuersparer, Steuerhinterzieher, Anwälte, Staatsanwälte, Gerichte und das Finanzministerium spielen hier also ein kompliziertes